Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen SparkleSolutions by Katharina Zedler („Unternehmen“) und dem
Kunden („Kunde“) über Reinigungs- und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Unternehmen und Kunde.
- Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich (inkl. E-Mail) bestätigt wurden.
- Mit Auftragserteilung oder Annahme der Leistung bestätigt der Kunde die Geltung dieser AGB.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus Offerte bzw. Auftrag, der vereinbarten Leistungsbeschreibung sowie allfälligen schriftlichen Ergänzungen.
- Angaben des Kunden zu Flächen, Objektzustand, Besonderheiten, Zugängen und Risiken bilden die Grundlage für Termin und Preis. Unvollständige oder unzutreffende
Angaben können zu Anpassungen führen.
3. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
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Stundensatz: Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt der Ansatz CHF 36.00 pro
Stunde(netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern anwendbar).
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Pauschalen: Pauschalen gelten für den im Auftrag bezeichneten Leistungsumfang. Zusätzliche Arbeiten werden nach Aufwand gemäss Stundensatz oder
gemäss separater Vereinbarung verrechnet.
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Material/Verbrauch: Soweit nicht ausdrücklich pauschal vereinbart, werden Verbrauchsmittel sowie notwendige zusätzliche Leistungen separat nach
Aufwand oder gemäss Offerte verrechnet.
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Rechnung nach Leistung: Das Unternehmen stellt grundsätzlich erst nach Leistungserbringung Rechnung.
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Zahlungsfrist: Innert 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nicht schriftlich
anders vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Unternehmen kann die Leistungserbringung sistieren, bis offene Zahlungen bezahlt sind, soweit dies
zulässig und sachlich begründet ist.
4. Termine, Durchführung und Änderungen
- Terminvereinbarungen beruhen auf Angaben zum Objekt und den Zugangsvoraussetzungen. Änderungen im Leistungsumfang können Termin und Ablauf beeinflussen.
- Der Kunde stellt sicher, dass der Arbeitsbereich zugänglich ist (z.B. Schlüssel/Zutrittsmöglichkeit, freier Zugang).
- Werden zusätzliche Leistungen notwendig, weil Angaben des Kunden falsch/unvollständig waren oder unvorhergesehene Umstände vorliegen, werden Mehrleistungen nach
Absprache und/oder gemäss Aufwand verrechnet.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde gewährleistet rechtzeitig Zugang und Informationen zu relevanten Risiken/Regeln sowie – soweit erforderlich – die Voraussetzungen gemäss Vereinbarung.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und führt dies zu Verzögerungen oder Mehrkosten, können Terminverschiebungen und zusätzliche Kosten in
Rechnung gestellt werden.
6. Abnahme, Mängelrüge und Nachbesserung
- Reinigungsleistungen gelten als abgenommen, sobald der Kunde die Leistung übernimmt oder die Leistung unbeanstandet hinnimmt.
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Mängelrügefrist: Offene Mängel sind dem Unternehmen innert 24 Stunden ab
Leistungserbringung (bzw. Abnahme) schriftlich (E-Mail genügt) unter genauer Bezeichnung des Mangels zu melden.
- Das Unternehmen wird nachgewiesene Mängel im Rahmen einer Nachbesserung beheben, soweit diese auf eine
Pflichtverletzung des Unternehmens zurückzuführen und die Nachbesserung möglich ist.
- Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, können allfällige Ansprüche des Kunden im Umfang verwirken, in dem der Kunde dadurch nachweisbar Nachteile erleidet.
7. Rücktritt, Kündigung und Terminabsage / Verschiebung
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Terminabsage/Verschiebung durch den Kunden: mindestens 24 Stunden vorhermelden.
- Bei späterer Absage bzw. kurzfristiger Verschiebung kann das Unternehmen den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen (z.B. disponierte Ressourcen und
Vorbereitungszeiten).
- Aus zwingenden Gründen können im Einzelfall andere Abmachungen getroffen werden. Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.
8. Haftung
- Das Unternehmen haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung und soweit ein Verschulden bzw. eine Pflichtverletzung dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Für indirekte Schäden (z.B. entgangener Gewinn) haftet das Unternehmen nur soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen.
- (Soweit gesetzlich zulässig) Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den Betrag des jeweiligen Auftragswerts begrenzt.
- Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei gesetzlich zwingenden Fällen sowie in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Sorgfalt, Materialien und Schäden am Objekt
- Das Unternehmen reinigt mit fachgerechten Methoden und geeigneten Mitteln gemäss Leistungsbeschreibung.
- Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Vorbereitung des Objekts, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart (z.B. Zugänge, Schutzvorrichtungen,
Herausgabe von Informationen zu empfindlichen Oberflächen).
- Bei Schäden, die auf unübliche Beschaffenheit, versteckte Mängel oder mit dem Objekt verbundene Risiken zurückzuführen sind, besteht nur eine Haftung im gesetzlich
vorgesehenen Umfang.
10. Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt entbindet das Unternehmen für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht.
- Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
11. Subunternehmer
- Das Unternehmen ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen, sofern die Leistung fachgerecht und sorgfältig erfolgt.
12. Datenschutz
- Das Unternehmen verarbeitet die zur Vertragserfüllung notwendigen personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
- Gerichtsstand ist (soweit gesetzlich zulässig) der Sitz von SparkleSolutions by Katharina Zedler bzw. der zuständige Gerichtsstand in der Schweiz.
14. Schlussbestimmungen
- Unwirksame Bestimmungen bleiben ohne Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
- Diese AGB ersetzen frühere entsprechende Bedingungen.