Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen SparkleSolutions by Katharina Zedler („Unternehmen“) und dem Kunden („Kunde“) über Reinigungs- und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

1. Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Unternehmen und Kunde.
  • Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich (inkl. E-Mail) bestätigt wurden.
  • Mit Auftragserteilung oder Annahme der Leistung bestätigt der Kunde die Geltung dieser AGB.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

  • Der Leistungsumfang ergibt sich aus Offerte bzw. Auftrag, der vereinbarten Leistungsbeschreibung sowie allfälligen schriftlichen Ergänzungen.
  • Angaben des Kunden zu Flächen, Objektzustand, Besonderheiten, Zugängen und Risiken bilden die Grundlage für Termin und Preis. Unvollständige oder unzutreffende Angaben können zu Anpassungen führen.

3. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

  • Stundensatz: Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt der Ansatz CHF 36.00 pro Stunde(netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern anwendbar).
  • Pauschalen: Pauschalen gelten für den im Auftrag bezeichneten Leistungsumfang. Zusätzliche Arbeiten werden nach Aufwand gemäss Stundensatz oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.
  • Material/Verbrauch: Soweit nicht ausdrücklich pauschal vereinbart, werden Verbrauchsmittel sowie notwendige zusätzliche Leistungen separat nach Aufwand oder gemäss Offerte verrechnet.
  • Rechnung nach Leistung: Das Unternehmen stellt grundsätzlich erst nach Leistungserbringung Rechnung.
  • Zahlungsfrist: Innert 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Unternehmen kann die Leistungserbringung sistieren, bis offene Zahlungen bezahlt sind, soweit dies zulässig und sachlich begründet ist.

4. Termine, Durchführung und Änderungen

  • Terminvereinbarungen beruhen auf Angaben zum Objekt und den Zugangsvoraussetzungen. Änderungen im Leistungsumfang können Termin und Ablauf beeinflussen.
  • Der Kunde stellt sicher, dass der Arbeitsbereich zugänglich ist (z.B. Schlüssel/Zutrittsmöglichkeit, freier Zugang).
  • Werden zusätzliche Leistungen notwendig, weil Angaben des Kunden falsch/unvollständig waren oder unvorhergesehene Umstände vorliegen, werden Mehrleistungen nach Absprache und/oder gemäss Aufwand verrechnet.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde gewährleistet rechtzeitig Zugang und Informationen zu relevanten Risiken/Regeln sowie – soweit erforderlich – die Voraussetzungen gemäss Vereinbarung.
  • Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und führt dies zu Verzögerungen oder Mehrkosten, können Terminverschiebungen und zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.

6. Abnahme, Mängelrüge und Nachbesserung

  • Reinigungsleistungen gelten als abgenommen, sobald der Kunde die Leistung übernimmt oder die Leistung unbeanstandet hinnimmt.
  • Mängelrügefrist: Offene Mängel sind dem Unternehmen innert 24 Stunden ab Leistungserbringung (bzw. Abnahme) schriftlich (E-Mail genügt) unter genauer Bezeichnung des Mangels zu melden.
  • Das Unternehmen wird nachgewiesene Mängel im Rahmen einer Nachbesserung beheben, soweit diese auf eine Pflichtverletzung des Unternehmens zurückzuführen und die Nachbesserung möglich ist.
  • Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, können allfällige Ansprüche des Kunden im Umfang verwirken, in dem der Kunde dadurch nachweisbar Nachteile erleidet.

7. Rücktritt, Kündigung und Terminabsage / Verschiebung

  • Terminabsage/Verschiebung durch den Kunden: mindestens 24 Stunden vorhermelden.
  • Bei späterer Absage bzw. kurzfristiger Verschiebung kann das Unternehmen den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen (z.B. disponierte Ressourcen und Vorbereitungszeiten).
  • Aus zwingenden Gründen können im Einzelfall andere Abmachungen getroffen werden. Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.

8. Haftung

  • Das Unternehmen haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung und soweit ein Verschulden bzw. eine Pflichtverletzung dem Unternehmen zuzurechnen ist.
  • Für indirekte Schäden (z.B. entgangener Gewinn) haftet das Unternehmen nur soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen.
  • (Soweit gesetzlich zulässig) Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den Betrag des jeweiligen Auftragswerts begrenzt.
  • Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei gesetzlich zwingenden Fällen sowie in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Sorgfalt, Materialien und Schäden am Objekt

  • Das Unternehmen reinigt mit fachgerechten Methoden und geeigneten Mitteln gemäss Leistungsbeschreibung.
  • Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Vorbereitung des Objekts, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart (z.B. Zugänge, Schutzvorrichtungen, Herausgabe von Informationen zu empfindlichen Oberflächen).
  • Bei Schäden, die auf unübliche Beschaffenheit, versteckte Mängel oder mit dem Objekt verbundene Risiken zurückzuführen sind, besteht nur eine Haftung im gesetzlich vorgesehenen Umfang.

10. Höhere Gewalt

  • Höhere Gewalt entbindet das Unternehmen für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht.
  • Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

11. Subunternehmer

  • Das Unternehmen ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen, sofern die Leistung fachgerecht und sorgfältig erfolgt.

12. Datenschutz

  • Das Unternehmen verarbeitet die zur Vertragserfüllung notwendigen personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
  • Gerichtsstand ist (soweit gesetzlich zulässig) der Sitz von SparkleSolutions by Katharina Zedler bzw. der zuständige Gerichtsstand in der Schweiz.

14. Schlussbestimmungen

  • Unwirksame Bestimmungen bleiben ohne Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  • Diese AGB ersetzen frühere entsprechende Bedingungen.